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   BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56   

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BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56 (https://dejure.org/1956,5129)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1956 - 1 StR 36/56 (https://dejure.org/1956,5129)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1956 - 1 StR 36/56 (https://dejure.org/1956,5129)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56
    Dieser Rechtsfehler zwingt zur Aufhebung der Gesamtstrafe und zur Zurückverweisung der Sache, damit die Strafkammer das Versäumte nachholen und - unter Beachtung des § 358 Abs. 2 StPO - eine neue Gesamtstrafe bilden kann (RGSt 52, 146; BGHSt 4, 345; BGH 1 StR 554/54vom 25. Februar 1955, 1 StR 180/55 vom 7. Juni 1955).
  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56
    Die Beobachtung in einer Heil- oder Pflegeanstalt für sich allein ist gegenüber den Erkenntnismitteln eines Landgerichtsarztes jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden kein überlegenes Forschungsmittel (vgl BGHSt 8, 76 [BGH 05.07.1955 - 2 StR 159/55]).
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52

    Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56
    Zu Unrecht beruft sich die Strafkammer in der genannten Beschluß für ihre abweichende Auffassung auf die Entscheidung BGHSt 2, 248.
  • BGH, 30.11.1954 - 5 StR 280/54
    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56
    Die von der Strafkammer durch Beschluß vom 10. Dezember 1955 vorgenommene "Berichtigung" der Urteilsgründe war unzulässig, weil es sich insoweit nicht um die Richtigstellung eines "offenbaren Schreibversehens der Kanzlei", sondern um eine sachliche Ergänzung des Urteils in einem wesentlichen Punkte handelt, die nach der Zustellung des Urteils an die Verfahrensbeteiligten nicht mehr vorgelegen werden durfte (vgl RGSt 28, 247, 249; RG HRR 1939 Nr. 1010 BGHSt 7, 75).
  • BGH, 07.06.1955 - 1 StR 180/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56
    Dieser Rechtsfehler zwingt zur Aufhebung der Gesamtstrafe und zur Zurückverweisung der Sache, damit die Strafkammer das Versäumte nachholen und - unter Beachtung des § 358 Abs. 2 StPO - eine neue Gesamtstrafe bilden kann (RGSt 52, 146; BGHSt 4, 345; BGH 1 StR 554/54vom 25. Februar 1955, 1 StR 180/55 vom 7. Juni 1955).
  • BGH, 22.03.1955 - 1 StR 656/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56
    Wenn die Strafkammer unter diesen besonderen Umständen die Anwendung des allgemeinen Strafrechts in tatsächlicher Hinsicht nicht näher begründet hat, so gefährdet das den Bestand des Urteils nicht (vgl BGH LM Nr. 6 zu § 105 JGG, BGH 1 StR 656/54 vom 22. März 1955).
  • RG, 20.02.1918 - V 893/17

    Unterliegt ein Urteil, in dem gegen den Angeklagten wegen mehrerer selbständiger

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56
    Dieser Rechtsfehler zwingt zur Aufhebung der Gesamtstrafe und zur Zurückverweisung der Sache, damit die Strafkammer das Versäumte nachholen und - unter Beachtung des § 358 Abs. 2 StPO - eine neue Gesamtstrafe bilden kann (RGSt 52, 146; BGHSt 4, 345; BGH 1 StR 554/54vom 25. Februar 1955, 1 StR 180/55 vom 7. Juni 1955).
  • RG, 06.03.1896 - 20/96

    Ist es statthaft, ein verkündetes und den Parteien zugestelltes Strafurteil durch

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56
    Die von der Strafkammer durch Beschluß vom 10. Dezember 1955 vorgenommene "Berichtigung" der Urteilsgründe war unzulässig, weil es sich insoweit nicht um die Richtigstellung eines "offenbaren Schreibversehens der Kanzlei", sondern um eine sachliche Ergänzung des Urteils in einem wesentlichen Punkte handelt, die nach der Zustellung des Urteils an die Verfahrensbeteiligten nicht mehr vorgelegen werden durfte (vgl RGSt 28, 247, 249; RG HRR 1939 Nr. 1010 BGHSt 7, 75).
  • BGH, 21.04.1959 - 1 StR 100/59

    Rechtsmittel

    Die Ansicht der Strafkammer, daß einem Psychiater einer deutschen Universität keine weitergehenden Forschungsmittel zur Prüfung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Verfügung stünden, ist ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 8, 76 [BGH 05.07.1955 - 2 StR 159/55]; BGH 1 StR 36/56 vom 6. März 1956, 2 StR 26/56 vom 30. März 1956, 1 StR 223/57 und 1 StR 415/57 je vom 22. Oktober 1957; vgl. auch BGH 1 StR 462/55 vom 1. Dezember 1955, angef, bei Dallinger in MDR 1956, 398, zu § 244 Abs. 4 StPO).
  • BGH, 12.06.1963 - 2 StR 148/63

    Voraussetzung der Fortgesetzten Handlung - Vorbereitung und Versuchsbeginn

    Der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 6. März 1956 - 1 StR 36/56 - liegt ein anderer Sachverhalt zu Grunde.
  • BGH, 28.09.1956 - 1 StR 270/56

    Rechtsmittel

    Das ist ein Rechtsfehler, der an sich zur Aufhebung des Urteils im Ausspruch über die Gesamtstrafe zwingt (u.a. BGHSt 4, 345, BGH 1 StR 180/55vom 7. Juni 1955, 1 StR 36/56 vom 6. März 1956).
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